Wir betreuen Eigentümer, Käufer und Hausverwalter anwaltlich bei allen Fragen im Wohnungseigentumsrecht. Bei Erwerb oder der Veräußerung von Immobilien wie Eigentumswohnungen, sowie dem Verhältnis der Wohnungseigentümern untereinander in der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Eigentümergemeinschaft gegen Dritte. Wir sind für Sie an der gesamten Ostseeküste und bundesweit tätig.
Als Wohnungseigentümer sind Sie Mitglied einer Gemeinschaft, die Ihnen bestimmte Rechte einräumt, gleichzeitig aber auch Pflichten auferlegt. Die gesetzlichen Regelungen hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Hinzu kommen konkretisierende Regelungen in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung. Hieraus ergeben sich zwangsläufig Konflikte und Problemlagen, bei deren Lösung wir Ihnen behilflich sind.
Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften stellt vor dem Hintergrund der umfangreichen richterlichen Fortbildung des Wohnungseigentumsrechts und möglicher interner Konflikte innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft eine große Herausforderung dar. Wir unterstützen Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwalter in allen Aspekten der ordnungsgemäßen Verwaltung des Wohnungseigentums.
Rechtsanwalt Welz ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Mit diesem fundamentalen Wissen schaffen wir es, unsere Mandanten umfassend und optimal in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts bundesweit zu beraten und zu vertreten. Rechtsanwalt Welz ist Mitglied im Fachausschuss Miet- und Wohnungseigentumsrecht der Rechtsanwalts-kammer Mecklenburg - Vorpommern.